veranstaltungstechnik südtirol

ALLGEMEINE MIET- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Die Crealight GmbH behält sich alle Eigentums- und Urheberrechte an allen ausgehändigten Angebots- und Vertragsunterlagen ausschließlich vor. Die Angebots-
/Vertragsunterlagen dürfen, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Crealight GmbH, Dritten weder digital, noch in Papierform zugänglich gemacht, oder als
Grundlage für Ausschreibungen oder Eigenproduktionen des Bestellers/Mieters verwendet werden, auch nicht teilweise oder in Auszügen.
2. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Crealight GmbH. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis
Wiedereingang in unser Lager und haftet in vollem Umfang für auffällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch Witterung, Drittpersonen etc.).
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Bei Ausfall des Mietgegenstandes während des Gebrauchs beschränkt sich der Schadensersatz auf die Höhe des Mietpreises. Ausfälle aufgrund üblicher Abnutzung (z. B.
Leuchtmittel etc.), übermäßiger Beanspruchungen oder äußerer, von der Crealight GmbH nicht zu vertretender Einflüsse, sind vom Schadensersatz ausgeschlossen.
Der Besteller/Mieter haftet für Schäden, Verlust etc. bis zur Höhe des Neuwerts der angemieteten Gegenstände. Die Regulierung der Schäden erfolgt ausschließlich durch die
Crealight GmbH. Reparatureingriffe des Bestellers/Mieters sind nicht zulässig. Der Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, zahlt der
Besteller/Mieter die entsprechende Mietgebühr.
4. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines), dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel können von der
Firma Crealight GmbH nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe,
erkennt er die von der Firma Crealight GmbH vorgenommene Kontrolle voll an.
5. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als
vom Besteller erteilt.
6. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (=24 Std.). Ist eine Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, ist die ausdrückliche Zustimmung des
Vermieters einzuholen.
7. Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter
verrechnet. Die Firma Crealight GmbH behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen
durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu öffnen, zerlegen, verändern, verschmutzen.
Für jegliche Schäden (Sturm, Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) am Equipment haftet der Mieter.
8. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Die Firma Crealight GmbH weist
jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
9. Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt, sollte diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert werden, gilt die Bestellung als fixiert.
10. Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin storniert, so wird eine Gebühr in folgender Höhe vereinbart:
– Bis 30 Tage vor Miet- oder Auftragsbeginn: 30% der Gesamtvergütung
– Bis 14 Tage vor Miet- oder Auftragsbeginn: 60% der Gesamtvergütung
– Bis 07 Tage vor Miet- oder Auftragsbeginn: 80% der Gesamtvergütung
– Spätere Stornierungen 100% der Gesamtvergütung
– Weiterhin sind alle nachweislichen, bis zum Stornozeitpunkt entstandenen Kosten zu ersetzen.
11. Unsere Mietgeräte sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht durch uns versichert. Der Mieter ist verpflichtet entsprechende Versicherungen wie u. a. Veranstalterhaftpflicht-
und Elektronikversicherung zum Materialneuwert selbst abzuschließen und auf unser Verlangen zu belegen. Bei Verlust der Mietsache, sei es durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
Raub, Veruntreuung durch Dritte, Beschädigung jeglicher Art, usw., haftet der Mieter verschuldensunabhängig. Bei einem Geräteeinsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter
verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Geräte zu sorgen als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu
besonderer Sorgfalt anzuhalten. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet zu prüfen, ob Zusatzversicherungen notwendig sind und diese ggf. abzuschließen.
12. Liefertermine bzw. Leistungszeiten sind verbindlich, soweit im Angebot und in der Auftragsbestätigung enthalten und nichts anderes vereinbart ist.
Die Crealight GmbH haftet für den Fall einer Verzögerung der Lieferung/Leistung nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die Haftung wegen einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. Im Übrigen wird die Haftung wegen Verzögerung der Leistung für Schadensersatz neben der Leistung auf 10% und für
Schadensersatz statt der Leistung auf 25% des Wertes der ursprünglich vereinbarten Leistung begrenzt. Bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung haftet die Crealight GmbH nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht die Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. Im Übrigen wird die Haftung wegen Unmöglichkeit auf
Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 35% des Wertes der ursprünglich vereinbarten Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des
Auftragsgebers sind ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers/Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, die Crealight GmbH über den beabsichtigen Verwendungszweck der Mietsachen, sowie den Aufstellungs- und auf Anfrage den aktuellen
Standort umfassend zu informieren.
Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, die Lieferung/die Mietgegenstände sowie ggf. vorhandenes Zubehör unmittelbar bei der Übergabe und/oder nach dem Aufbau auf
Vollständigkeit, den einwandfreien Zustand, volle Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen, soweit möglich und zumutbar. Der Besteller/Vermieter ist in jedem Fall
verpflichtet, vor einer Inbetriebnahme eine vollständige Erprobung vorzunehmen. Eventuelle Mängel, Fehler, Unvollständigkeiten etc. sind der Crealight GmbH unverzüglich, ggf.
vorab fernmündlich und schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls entfallen mögliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ersatzlos.
14. Der Besteller ist bei Beauftragung von Full-Service- Leistungen verpflichtet, für einen ungehinderten, rechtzeitigen Zugang und ausreichende, störungsfreie Stromversorgung.
15. Bei allen, durch Crealight GmbH bereitgestellten LAN- und WLAN-Zugänge, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
vor beispielsweise Trojaner oder Viren sind in Eigenverantwortung des Kunden zu treffen und zu organisieren.
Für alle Daten, welche über die bereitgestellte LAN- oder WLAN-Verbindung abgerufen werden, haftet der Besteller/Kunde. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Users, die
durch die Nutzung des LANs/WLANs entstehen, übernimmt Crealight GmbH keine Haftung. Für die über das LAN/WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde alleine verantwortlich. Nimmt der Kunde über das LAN/WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des LANs/WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der
Kunde
– keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und
Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
– das LAN/WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– geltende Jugendschutzvorschriften beachten und einhalten;
– keine herabwürdigenden, verleumderischen, bedrohenden oder strafbaren Inhalte versenden, verbreiten oder empfangen;
– das LAN/WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt Crealight GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen
Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
16. im Übrigen haftet die Crealight GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit, sofern keiner der vorgenannten Ausnahmefälle betroffen ist. Die Haftung für
Schäden an Rechtsgütern des Bestellers/Mieters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
17. Der Besteller/Mieter hat über den gesamten Zeitraum der Nutzung von übernommenen Mietgegenständen darauf zu achten, dass diese nur unter Einhaltung der angemessenen
Hygienestandards verwendet werden. Insbesondere bei spontanen Auftritten oder anderem ungeplanten Einbezug von Personen in Events an welchen Crealight GmbH beteiligt
ist, sei es als Ausstatter und/oder in anderer Rolle, obliegt es dem Besteller/Mieter der Mietsache dafür Sorge zu tragen, dass diese nach jeder Benutzung und vor jeder
Weitergabe an eine andere Person gründlich zu desinfizieren und zu reinigen sind.
Vor der Rückgabe an Crealight GmbH ist jegliches Equipment, welches entliehen wurde, insbesondere dieses welches in engen Kontakt mit Personen kam, wie z.B. Mikrofone, In-
Ears, Pulte, Regler, Presenter etc. aber auch Helme, Jacken, Westen und/oder andere entliehene Schutzausrüstung zu Desinfizieren
18. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. (IVA.). Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungslegung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu bezahlen.
Rechnungen sind – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des unwiderruflichen Zahlungseingangs bei der Crealight
GmbH.

Verzugszinsen für alle offenen Forderungen der Crealight GmbH gegenüber Vollkaufleuten betragen 9%.
Eventuell gewährte Rabatte verfallen vollständig, wenn der Besteller/Mieter in Zahlungsverzug gerät.

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