ALLGEMEINE MIET- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Crealight Veranstaltungstechnik. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis Wiedereingang in unser Lager und haftet in vollem Umfang für auffällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch Witterung, Drittpersonen etc.).
- Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines), dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel können von der Firma Crealight nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von der Firma Crealight vorgenommene Kontrolle voll an.
- Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt.
- Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (=24 Std.). Ist eine Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.
- Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter verrechnet. Die Firma Crealight behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
- Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Die Firma Crealight weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
- Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungslegung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu bezahlen.
- Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt, sollte diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert werden, gilt die Bestellung als fixiert.
- Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem Abholungs-/Liefertermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% der Mietgebühr in Rechnung gestellt. Weiterhin sind alle nachweislichen, bis zum Stornozeitpunkt entstandenen Kosten zu ersetzen.
- Für jegliche Schäden (Sturm, Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) am Equipment haftet der Mieter.
- Unsere Mietgeräte sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht durch uns versichert. Der Mieter ist verpflichtet entsprechende Versicherungen wie u. a. Veranstalterhaftpflicht- und Elektronikversicherung zum Materialneuwert selbst abzuschließen und auf unser Verlangen zu belegen. Bei Verlust der Mietsache, sei es durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Veruntreuung durch Dritte, Beschädigung jeglicher Art, usw., haftet der Mieter verschuldensunabhängig. Bei einem Geräteeinsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Geräte zu sorgen als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet zu prüfen, ob Zusatzversicherungen notwendig sind und diese ggf. abzuschließen.
- Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. (IVA.)